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Beschwerdebrief zum Nachweisgesetz an die Bundesregierung


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,

sehr geehrter Herr Vizekanzler Habeck,


mit Irritation und Bestürzung haben wir von den am 01.08. in Kraft getretenen Änderungen des Nachweisgesetzes Kenntnis genommen. Der Einsatz elektronischer Signaturen soll für das Unterzeichnen von Arbeitsbedingungen (und somit praktisch von Arbeitsverträgen im Allgemeinen) nicht mehr zulässig sein. Durch diesen erst kürzlich am 23. Juni 2022 verabschiedeten Beschluss zeigt sich die Bundesrepublik Deutschland rückschrittlich, während der digitale Fortschritt international hingegen gestärkt und gefördert wird.


In §2 Abs. 1 Satz 1 im Nachweisgesetz wird durch das Gesetz fortan nicht nur die schriftliche Form festgehalten, sondern auch die eigenhändige Namensunterschrift bestimmt, sodass elektronische Varianten zukünftig nicht mehr zulässig sein werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitsverträge zwingend gedruckt und beiden Parteien zur Unterzeichnung vorgelegt werden müssen. Während sich die meisten Unternehmen im Zuge der Pandemie sowie zum Zweck der Nachhaltigkeit und Effizienz zunehmend digital aufstellen, bedeutet die neue Regelung einen erheblichen Rückschritt für Deutschland als Industriestandort.


Pandemiebedingt haben sich Firmen an die neue Home-Office-Kultur angepasst, daher befinden sich Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnen zunehmend selten an einem Standort. Verträge müssen jedoch nun separat gedruckt und den beiden Parteien persönlich vorgelegt werden, was unnötige Umweltbelastungen durch zusätzliche Drucke, Reisen und Briefsendungen nach sich zieht. Im Anschluss müssen die in Papierform erstellten Dokumente von den meist bereits volldigital arbeitenden Unternehmen redigitalisiert und in bestehende Systeme eingepflegt werden. Die Papierverträge werden indes aufwendig archiviert, da sonst laut Nachweisgesetz empfindliche Geldstrafen drohen. Betriebe haben durch die kurzfristige Umsetzung der Gesetzesänderung zudem kaum ausreichend Möglichkeiten, bestehende Strukturen entsprechend anzupassen.


Dies kann alles nicht im Sinne der Digitalisierung und einer fortschrittlichen Unternehmensführung sein. Die Bundesrepublik sollte sich insbesondere in ihrer Funktion als wichtiger Wirtschafts- und Technikstandort modern und zeitgemäß präsentieren und Unternehmen auf ihrem Weg in eine digitale Zukunft unterstützen. Das alltägliche Leben wird zunehmend mehr von Technik und digitalen Lösungen dominiert. Es macht in unseren Augen keinen Sinn, diese Entwicklung künstlich aufzuhalten.


Wir fordern deshalb:

  • Die Änderung von §2 Abs. 1 Satz 1 im Nachweisgesetz, sodass elektronische Signaturen und damit die digitale Verwaltung von Arbeitsverträgen und deren Bedingungen weiterhin möglich bleibt.

  • Analog eine Aufhebung der Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit (insbesondere die Androhung von Strafen bis zu 2000€ setzt Unternehmen durch die Kurzfristigkeit der Gesetzesänderung enorm unter Druck).


Als DigitalisierungsexpertInnen sehen wir es gemeinsam mit weiteren innovativen Kölner Betrieben in unserer Verantwortung, Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema zu lenken. Wir haben uns daher zusammengeschlossen und hoffen, bei Ihnen Gehör zu finden. Wir bedanken uns für Ihre Zeit und Bemühungen.



Mit freundlichen Grüßen,


Die InitiatorInnen


NX Technologies GmbH


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